hier noch eine Info zur möglichen Kostenerstattung für den "Wiedereinstieg für medizinische- und zahnmedizinische Fachangestellte": Normalerweise besteht kein Anspruch für ALGI-Bezieher auf Kostenerstattung für die o.g. Schulung, aber im Rahmen des Vermittlungsbudgets gibt es wohl die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung und somit die Möglichkeit auf einen Förderbetrag. Das heisst dann:
Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem. §45 Sozialgesetzbuch -Drittes Buch- (SGB III)
Wie gesagt, es ist eine Möglichkeit, die Agentur ist nicht verpflichtet, aber nicht locker lassen und dran bleiben Gruß Brigitte